Finanzen EU Archives | ANDORRE INVEST https://www.andorra-solutions.com/de/blog/category/finanzen-eu/ Fri, 21 Mar 2025 12:53:58 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 https://www.andorra-solutions.com/wp-content/uploads/2022/11/favicon-45x45.png Finanzen EU Archives | ANDORRE INVEST https://www.andorra-solutions.com/de/blog/category/finanzen-eu/ 32 32 Wegzugbesteuerung beim Umzug von Deutschland nach Andorra https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2025/03/21/wegzugbesteuerung-umzug-deutschland-andorra/ Fri, 21 Mar 2025 11:28:23 +0000 https://www.andorra-solutions.com/?p=18743 Andorra bietet niedrige Einkommensteuersätze, keine Vermögenssteuer und eine attraktive Unternehmensbesteuerung. Der steuerliche Wegzug eines Unternehmers aus Deutschland kann jedoch der deutschen Wegzugsbesteuerung unterliegen, insbesondere für die Anteilseigner einer Körperschaft, was zu einer möglichen Besteuerung auf die aufgedeckten stillen Reserven gemäß § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) führt.

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Ein steuerlich motivierter Wegzug von Deutschland nach Andorra kann erhebliche Vorteile mit sich bringen, aber auch steuerliche Konsequenzen in Deutschland nach sich ziehen. Andorra bietet im Vergleich zu Deutschland niedrigere Einkommensteuersätze, keine Vermögenssteuer sowie eine attraktive Unternehmensbesteuerung. Dennoch unterliegt der Wegzug insbesondere für Anteilsinhaber von Kapitalgesellschaften der deutschen Wegzugbesteuerung, die gemäß § 6 AStG (Außensteuergesetz) eine latente Steuerpflicht aufgedeckter stiller Reserven auslöst.

Regelungsbereich der Wegzugbesteuerung

Die Wegzugbesteuerung erfasst ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) im In- und Ausland. Sie findet keine Anwendung auf Beteiligungen an Personengesellschaften (z. B. KG, GbR, Co. KG) oder auf unmittelbar gehaltene Immobilienvermögen.

Betroffene Personen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie halten eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre.
  • Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es muss sich nicht um einen fortlaufenden Zeitraum von 7 Jahren handeln.
  • Sie verlegen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen ausländischen Staat wie Andorra und damit Ihre unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet wird.

Bemessungsgrundlage und Steuerhöhe

Die Besteuerung erfolgt auf Basis der stillen Reserven in den betroffenen Kapitalgesellschaftsanteilen. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Marktwert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Wegzugs und den ursprünglichen Anschaffungskosten. Daraus ergibt sich der fiktive Veräußerungsgewinn.

Besteuerung nach § 17 EStG: Anwendung des persönlichen Einkommensteuersatzes (bis zu 45 % + Soli + ggf. Kirchensteuer).

Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig (bei Beteiligung im Privatvermögen).
Daraus ergibt sich ein effektiver Steuersatz von ca. 27–30 % (je nach Progression) auf den Gesamtgewinn.

Stundung der Steuerlast

Seit der Reform im Jahr 2022 gelten verschärfte Regelungen für die Stundung der Wegzugsteuer:

  • Bisher (vor 2022):
    Bei Wegzug in ein EU-/EWR-Land konnte die Steuer auf Antrag unbegrenzt und zinslos gestundet werden (§ 6 Abs. 5 AStG a.F.), sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren (z. B. Wegzugsanzeige, Nachversteuerung bei tatsächlicher Veräußerung).
  • Seit 2022:
    Die Stundung ist nicht mehr unbefristet, sondern auf 7 Jahre begrenzt, auch in EU-/EWR-Fällen.
    Die Steuer ist in jährlichen Raten zu je 1/7 zu entrichten (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.).
    Zusätzlich kann der Fiskus nun Sicherheiten verlangen, was zuvor bei EU-/EWR-Wegzug nicht vorgesehen war.

Steuerliche Optimierungsstrategien

Zur Reduzierung oder Vermeidung der Wegzugbesteuerung können folgende Strategien in Betracht gezogen werden:

  1. Unternehmensstruktur anpassen
  2. Teilweiser oder vollständiger Anteilsverkauf
  3. Bewertungsoptimierung

Auswirkungen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)

Deutschland und Andorra befinden sich in Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), das in naher Zukunft in Kraft treten könnte.

Dies könnte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Einkünften und Kapitalvermögen aus Deutschland nach Umzug ins Ausland haben, allerdings wohl kaum auf die fiktive Veräusserung zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (noch ansässig in Deutschland) und damit die Wegzugsbesteuerung.

Bei einem Wegzug in ein Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen – wie etwa Andorra – kann die Wegzugsbesteuerung unter Umständen vermieden werden, wenn in Deutschland weiterhin ein Wohnsitz beibehalten wird. Allerdings kann dies zu einer fortbestehenden unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen, was wiederum zu einer potenziellen Doppelbesteuerung des Welteinkommens in beiden Staaten führen kann. Hier gilt es die aktuelle Vermögensstruktur und fortlaufende Einkünfte mit deren steuerlichen Konsequenzen zu analysieren. (Passive Residenten mögen diese Option in Erwähnung ziehen).

Fazit

Die Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG kann für Gesellschafter mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften beim Wegzug aus Deutschland – etwa nach Andorra – zu einer spürbaren steuerlichen Belastung führen. Seit der Reform im Jahr 2022 gelten die verschärften Regelungen unabhängig vom Zielland, sodass auch innerhalb der EU/EWR keine Privilegierung mehr besteht.

Ein künftig mögliches Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Andorra könnte zwar gewisse steuerliche Unsicherheiten bei der laufenden Besteuerung nach dem Wegzug entschärfen – für die Wegzugsbesteuerung selbst bietet ein solches Abkommen jedoch keinen unmittelbaren Schutz.

Daher ist eine frühzeitige, individuelle und strategisch durchdachte steuerliche Planung unerlässlich, um mögliche Liquiditätsengpässe, steuerliche Doppelbelastungen und Gestaltungsfallen rechtzeitig zu erkennen und gezielt zu vermeiden.

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Einkommensteuererklärung in Andorra 2023 https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2023/03/21/einkommensteuererklaerung-andorra-2023/ Tue, 21 Mar 2023 15:53:53 +0000 https://www.andorra-solutions.com/blog/2023/03/21/declaracion-renta-irpf-andorra-2023/ Wie jedes Jahr beginnt die Kampagne zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung in Andorra im Jahr 2023 für das Steuerjahr 2022 am 1. April und endet am 30. September. Fordern Sie ein Treffen mit unseren Beratern bei Abast Global - ANDORRE INVEST an, um mehr über unsere Steuer- und Buchhaltungsdienstleistungen in Andorra zu erfahren.

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Die Kampagne zur Abgabe der IRPF-Einkommensteuererklärung in Andorra 2023 beginnt am 1. April und endet am 30. September 2023. Der Steuerpflichtige muss die IRPF-Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 einreichen.

Zu dieser Zeit des Jahres bereiten die Steuer- und Buchhaltungsbüros in Andorra die Unterlagen vor, die die Steuerzahler für die Abgabe ihrer Steuererklärung benötigen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wer die Steuererklärung in Andorra abgeben muss, wie die Abzüge aussehen, ob Sie Anspruch auf Abzüge haben oder einfach nur mehr über die Steuererklärung in Andorra erfahren möchten, finden Sie ausführliche Informationen auf unserer Seite über die Persönliche Einkommensteuererklärung in Andorra.

Wenn Sie in diesem Jahr Ihre Steuererklärung abgeben müssen oder mehr Informationen über die von Abast Global – ANDORRE INVEST angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Steuererklärung für Andorra 2023 erhalten möchten, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus und einer unserer Berater wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Steuer Vergleich: Deutschland und Andorra https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2021/07/08/steuer-vergleich-deutschland-andorra/ Thu, 08 Jul 2021 14:57:15 +0000 https://www.andorra-solutions.com/?p=15710 Das Handelsblatt hat Deutschland im Monat April 2021 als Weltmeister in Steuern und Abgaben bezeichnet. Ob Arbeitnehmer oder -geber niemand wird von den hohen Ausgaben in der Bundesrepublik verschont. Grund genug, in diesem Artikel einen Blick auf die Unterschiede zwischen Andorra und Deutschland zu werfen.

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Das Handelsblatt hat Deutschland im Monat April 2021 als Weltmeister in Steuern und Abgaben bezeichnet. Ob Arbeitnehmer oder -geber niemand wird von den hohen Ausgaben in der Bundesrepublik verschont. Grund genug, in diesem Artikel einen Blick auf die Unterschiede zwischen Andorra und Deutschland zu werfen.

Deutschland – Spitzenreiter bei Steuern und Abgaben

Es gibt auf der Welt kein anderes Land, in dem Arbeitnehmer so hohe Abgaben zahlen müssen wie in Deutschland. Das betrifft die ganze Bevölkerung und auch Familien werden von den hohen Belastungen nicht verschont. Bei den Steuer- und Sozialabgaben wurde bei einer OECD Studie von 2019 der Bundesrepublik der zweite Platz nach Belgien zuteil. Die Belastung von Familien mit 2 Kindern betrug demnach 34,4 %. Singles mussten fast 50 % Ihrer Einnahmen für Steuern und Sozialabgaben zahlen. Arbeitnehmer müssen in Deutschland ab einem Jahreseinkommen von 9.408 Euro einen Eingangssteuersatz von 14 % zahlen. Ab einem Einkommen von 57.052 Euro liegt der Höchststeuersatz bei 42 %. Nur die sogenannte Reichensteuer greift mit 45% dann noch höher bei Einkommen über 274.613 Euro.

Die Kapitalerträge werden in Deutschland mit einer Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert. Dazu gehören unter anderem Spekulationsgewinne, Dividenden, Zinseinnahmen oder Gewinne aus Aktienverkäufen.

Die Unternehmensbesteuerung setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer, einheitlich bei 15 %, wozu 5,5 % davon als Solidaritätszuschlag berechnet werden, und der Gewerbesteuer, die im Durchschnitt je nach Standort zwischen 10,5% und 17,5% liegt. Zusammen liegt demnach die Unternehmensbesteuerung durchschnittlich bei gut über 30%. Auch die Mehrwertsteuer ist mit 19 % auf jeden steuerpflichtigen Umsatz und 7 % für Artikel des Grundbedarfs im weltweiten Vergleich hoch angesiedelt.

Arbeitgeber zahlen um die 21 % des Bruttolohns für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dazu können eventuelle Zusatzbeiträge kommen, die die gesetzliche Krankenkasse erhebt. Mit all diesen Abgaben und Steuern können Unternehmen in Deutschland nur mit einem Bruchteil Ihrer Einnahmen rechnen.

Andorra – Faires Niedrigsteuerland

Dass Andorra keine Steueroase für Offshore Vermögen ist, hat die Europäische Union im Februar 2021 eindeutig in ihrer überarbeiteten Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke erklärt. Nichtsdestotrotz sind die Steuerbelastungen deutlich moderater als beim weltweiten Steuer-Spitzenreiter Deutschland.

Andorra gilt als idealer Standort für internationale mittelständische Firmen und Freiberufler. Der maximale Körperschaftssteuersatz beträgt 10% und lässt sich je nach Aktivität auf 2% reduzieren.

Bei der Einkommensteuer sind bis zu 24.000 Euro steuerfrei. Der Teil des Einkommens zwischen 24.001 und 40.000 Euro wird mit 5% versteuert. Danach gilt der Höchststeuersatz von 10%. Sozialabgaben für Arbeitgeber liegen bei 15,5 %, was das Einstellen von Personal deutlich attraktiver macht als in Deutschland. Der Mehrwertsteuersatz liegt einheitlich bei 4,5 % und Andorra erhebt grundsätzlich keine Gewerbesteuer.

Spekulationsgewinne bei Aktien und Fonds sind steuerfrei für Privatpersonen. Sonstige Kapitalerträge wie Zinsen oder Kursgewinne bei Forex, und Veräußerungsgewinne bei Gold und Crypto werden mit 10% versteuert. Ein Freibetrag von 3000 EUR ist hier möglich.

Abgaben – Deutschland und Andorra im Vergleich

Steuer Deutschland Andorra
Mehrwertsteuer 7 % oder 19 % 4,5 %
Höchststeuersatz 42 % (45 % Reichensteuer) 10 %
Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer ca. 30-33 % (15 % + Soli + 10.5 – 17.5 %) 10 %
Einkommenssteuer fällig ab 9.408 Euro 24.001 Euro
Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer 25 % + Soli 0 % – 10 %
Sozialabgaben für Arbeitgeber 21 % + Variablen der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 %
Erbschafts- + Schenkungssteuer 7 % – 30 % – (Freibeträge) Nein

Die Steuerbelastung in Andorra für Arbeitgeber und -nehmer ist wesentlich niedriger als in Deutschland. Daher lohnt es sich, ein Unternehmen in Andorra zu gründen oder den eigenen Steuerwohnsitz in das Fürstentum zu verlegen.

Wenn Sie sich für einen Umzug nach Andorra interessieren und gerne mehr über die Möglichkeiten einer Firmengründung erfahren möchten, kontaktieren Sie unser Team für eine unverbindliche Beratung.

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Die IRPF-Einkommenssteuerkampagne beginnt in Andorra https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2021/05/07/einkommenssteuerkampagne-beginnt-andorra/ Fri, 07 May 2021 15:42:45 +0000 https://www.andorra-solutions.com/blog/2021/05/06/income-tax-campaign-begins-andorra/ Ab dem 1. April sind alle andorranischen Steuerzahler und alle Steuerresidenten in Andorra verpflichtet, ihre persönliche Einkommensteuererklärung in Andorra abzugeben. Die Frist für die Einreichung ist der 30. September 2021. Das einzureichende Einkommen ist das im Steuerjahr 2020 erzielte. Während der Monate, die die Einkommensteuererklärung dauert, konzentrieren sich die Steuer- und Buchhaltungsbüros in Andorra auf

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Ab dem 1. April sind alle andorranischen Steuerzahler und alle Steuerresidenten in Andorra verpflichtet, ihre persönliche Einkommensteuererklärung in Andorra abzugeben. Die Frist für die Einreichung ist der 30. September 2021. Das einzureichende Einkommen ist das im Steuerjahr 2020 erzielte.

Während der Monate, die die Einkommensteuererklärung dauert, konzentrieren sich die Steuer- und Buchhaltungsbüros in Andorra auf die Vorbereitung der notwendigen Dokumente, damit die Steuerzahler dieser Steuerpflicht nachkommen können. Wenn Sie mehr Informationen darüber wünschen, wer die Erklärung abgeben muss, wie die Einbehaltungen und Abzüge aussehen oder allgemeine Informationen zur Einkommensteuererklärung, finden Sie diese auf unserer Seite Persönliche Einkommensteuererklärung in Andorra.

Wenn Sie mehr Informationen über die Dienstleistungen, die Abast Global – ANDORRE INVEST in Steuer- und Buchhaltungsangelegenheiten anbietet, wünschen, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und einer unserer Berater wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Andorra ist keine Steueroase https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2021/04/07/andorra-keine-steueroase/ Wed, 07 Apr 2021 08:49:19 +0000 https://www.andorra-solutions.com/andorra-no-es-paraiso-fiscal/ Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Februar 2021 die überarbeitete Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke, auch bekannt als Steueroasen, veröffentlicht. Die Änderungen an dieser Liste basieren auf den Bewertungen, die das OECD Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke veröffentlicht hat. Für die Erstellung dieser Liste verlangt die EU von

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Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Februar 2021 die überarbeitete Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke, auch bekannt als Steueroasen, veröffentlicht. Die Änderungen an dieser Liste basieren auf den Bewertungen, die das OECD Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke veröffentlicht hat. Für die Erstellung dieser Liste verlangt die EU von den jeweiligen Gebieten und Ländern eine weitgehende Einhaltung des internationalen Standards für Transparenz und Informationsaustausch auf Anfrage (EOIR).

Die Kriterien für die Aufnahme von Ländern in diese Liste sind die Nichterfüllung vereinbarter Verpflichtungen in Bezug auf Reformen, die für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich sorgen oder der fehlende Dialog diesbezüglich mit der EU.

Der Bericht wurde nach der polemischen Diskussion über die „Flucht“ spanischer YouTuber nach Andorra zum angeblichen Zweck der Steuerersparnis und dem Vorschlag spanischer Politiker, Andorra in die Liste der Steueroasen aufzunehmen, veröffentlicht. Wie erwartet, nimmt Andorra jedoch keinen Platz auf dieser vom EU-Rat veröffentlichten Liste ein, da es alle Kriterien der guten Regierungsführung und steuerlichen Transparenz erfüllt.

Der Regierungschef von Andorra, Xavier Espot, hat betont, dass der Vorwurf Spaniens „von falschen Annahmen ausgeht, die auf Vorurteile beruhen“ und hat somit klargestellt, dass Andorra „keine Steueroase mehr ist“. Außerdem sind die Kriterien für einen steuerlichen Wohnsitz in Andorra klar, streng und müssen vollständig erfüllt werden. Es gibt keine Abkürzungen, um ein großes Vermögen zu verstecken.

Außerdem sollte man nicht vergessen, dass Andorra viel mehr als nur Steuervorteile bietet: beneidenswerte Natur, hohe Lebensqualität, eine privilegierte geografische Lage zwischen Spanien und Frankreich, die auf dem Landweg erreichbar ist, eine ausgezeichnete Gesundheitsversorgung, ein mehrsprachiges Bildungssystem, Hochgeschwindigkeits-Internet sowie unterzeichnete Abkommen zum Austausch von Steuerinformationen und zur Doppelbesteuerung…  aus all diesen Gründen laden wir Sie ein, uns zu besuchen und Andorra besser kennenzulernen.

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Andorra ändert Sondersteuerregelung von 2% https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2018/06/20/andorra-aendert-sondersteuerregelung-von-2/ Wed, 20 Jun 2018 16:15:38 +0000 https://www.andorra-solutions.com/?p=5575 Andorra ändert Sondersteuerregelung von 2% Das Parlament von Andorra hat kürzlich die Gesetzesänderung zum Körperschaftssteuergesetz verabschiedet, das zuvor eine spezielle Steuerregelung für verschiedene Aktivitäten erlaubte, die zu einer Senkung der Bemessungsgrundlage um 80% führte. Die Sonderregelungen, die auch als 2% -Sonderbesteuerung bekannt sind, wurden teilweise geändert oder beseitigt. Durch die Aufnahme des BEPS-Rahmens wurden neue

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Andorra ändert Sondersteuerregelung von 2%

Das Parlament von Andorra hat kürzlich die Gesetzesänderung zum Körperschaftssteuergesetz verabschiedet, das zuvor eine spezielle Steuerregelung für verschiedene Aktivitäten erlaubte, die zu einer Senkung der Bemessungsgrundlage um 80% führte. Die Sonderregelungen, die auch als 2% -Sonderbesteuerung bekannt sind, wurden teilweise geändert oder beseitigt.
Durch die Aufnahme des BEPS-Rahmens wurden neue Regelungen des Steuersystems in Andorra eingeführt, die zu der Harmonisierung mit den internationalen Standards der OECD und der Europäischen Union führen sollen.

Zuvor gab es eine Reihe von Sonderregelungen für eine reduzierte Besteuerung wie:

Internationaler Warenhandel
Internationale Verwertung von geistigem Eigentum, auch bekannt als Patentbox
– Internationales Cash-Pooling
– Internationale Holdingstruktur und Beteiligungen

Diese Fälle wurden bisher mit 2% Körperschaftsteuer besteuert oder im Fall von internationalen Holdingstrukturen von der Besteuerung befreit.
Jedoch haben die Leitlinien der BEPS (Gewinnverlagerung / Grunderosion) der OECD und der Verhaltenskodex für die Besteuerung von EU-Unternehmen gezeigt, dass die Sondersteuerregelungen von Andorra einen unfairen Steuerwettbewerb ermöglichen. Diese Bedingungen können zu einer künstlichen Verlagerung von Gewinnen führen und ungleiche Voraussetzungen schaffen, da die effektive Besteuerung erheblich niedriger ist als in anderen überwiegend europäischen Rechtsordnungen.
Dies hat zu Veränderungen und zur Beseitigung einiger Sonderregelungen geführt.

Änderungen an der internationalen Verwertung von geistigem Eigentum

Die Reduzierung von 10% auf 2% wird ab jetzt nur dann Anwendung finden, wenn das Unternehmen in Andorra, welches das geistige Eigentum ausnutzt, auch die Technologie und das nötige Know-how entwickelt und dafür ausreichende Ressourcen und Substanz in Andorra nutzt. Die wesentliche Bedeutung davon wird nicht eindeutig bestätigt, aber wir können davon ausgehen, dass in Andorra erhebliche Personalressourcen und lokale Ressourcen vorhanden sein müssen, um das betreffende geistige Eigentum aktiv zu verwenden und zu entwickeln.

Dies würde über die Anforderungen eines 20 m² großen Büros mit Teilzeitbeschäftigten hinausgehen. Wir können annehmen, dass zum Beispiel das Recht einer Softwarelizenz in Andorra einen ortsansässigen Programmierer verlangt, der aktiv an der Software arbeitet und diese entwickelt.

Die Vorteile müssen durch Lizenzgebühren und nicht durch den einfachen Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielt werden. So gibt es eindeutig eine Patent- und Lizenzvereinbarung, die durch einen Vertrag beim Lizenznehmer registriert und erteilt wird.

Abschaffung der Sonderregelung für Handelsunternehmen / Dreiecksfakturierung

Diese Sonderregelung wurde abgeschafft, und der Standardsteuersatz von 10% ist anzuwenden. Es gibt eine Übergangsfrist für Unternehmen, die bereits unter dieser Regelung tätig sind.

Abschaffung des Sonderregimes für Cashpooling-Unternehmen

Diese Sonderregelung wurde abgeschafft, und der Standardsteuersatz von 10% ist anzuwenden. Es gibt eine Übergangsfrist für Unternehmen, die bereits unter dieser Regelung tätig sind.

Änderungen der Sonderregelung für internationale Holdinggesellschaften

Die Sonderregelung ermöglicht eine Steuerbefreiung für Dividenden, die von einer an ausländischen Gesellschaften beteiligten Holdinggesellschaft von Andorra erzielt werden.

Mit den neuen Änderungen ist die Steuerbefreiung nur anwendbar, wenn der Körperschaftsteuersatz derjenigen Unternehmen, die daran beteiligt sind, 40% des nominalen Steuersatzes in Andorra übersteigt. Mit anderen Worten, Sie können nur dann befreit werden, wenn das Unternehmen im Herkunftsland für diese Gewinne mindestens 4% Körperschaftsteuer entrichtet hat. Dies würde grundsätzlich zu einer Besteuerung von Holding-Gesellschaften in Andorra führen, wenn Beteiligungen an Unternehmen in Steueroasen bestehen (mit einer Körperschaftsteuer von 0%).

Zusammenfassend wird der Standardsteuersatz von 10% konsolidiert, und die meisten Ausnahmen werden abgeschafft. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Unternehmen, die dem Land einen Mehrwert in Bezug auf Know-how und technologische Entwicklung bringen. Das 2% -Regime für Unternehmen, die Patentboxen (geistiges Eigentum in Andorra) ausnutzen, bleibt sehr attraktiv. Es bleibt aber abzuwarten, ob Logistik und lokale Talente gefunden und vor Ort gehalten werden können, um die Substanzanforderungen zu erfüllen.

Das besondere andorranische Holding Regime ist nach wie vor sehr attraktiv und unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass Gesellschaften die Steueroasen für sich genutzt haben und bisher keine Steuern zahlten ab jetzt besteuert werden.

Für weitere Informationen, insbesondere zu den Anforderungen für die Sonderregelung für geistiges Eigentum / Patentbox in Andorra, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Ratifiziertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2017/04/20/ratifiziertes-doppelbesteuerungsabkommen-portugal/ Thu, 20 Apr 2017 16:56:05 +0000 https://www.andorra-solutions.com/?p=4716/ Im Februar 2017 hat der portugiesische Präsident Marcelo Rebelo de Sousa in der portugiesischen Versammlung das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Andorra und Portugal unterzeichnet. Das Abkommen tritt in Kraft, um doppelte Besteuerung und Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Das DBA ist eines von derzeit vier gültigen Abkommen mit Spanien, Frankreich, Luxemburg und Liechtenstein. Mit dieser neuen Vereinbarung nähert

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Im Februar 2017 hat der portugiesische Präsident Marcelo Rebelo de Sousa in der portugiesischen Versammlung das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Andorra und Portugal unterzeichnet. Das Abkommen tritt in Kraft, um doppelte Besteuerung und Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Das DBA ist eines von derzeit vier gültigen Abkommen mit Spanien, Frankreich, Luxemburg und Liechtenstein. Mit dieser neuen Vereinbarung nähert sich Andorra zunehmend der internationalen Genehmigung für die Vorbeugung von Steuerhinterziehung. Das neue DBA schafft vor allem einen stabileren und transparenten fiskalischen Rahmen für die Investoren der Unterzeichnerstaaten. Die Unternehmer profitieren zusätzlich davon, dass ihre Einkommen nicht doppelt besteuert werden. Zwei weitere Vereinbarungen mit Andorra stehen noch in der näheren Zukunft an: Malta und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Im Februar hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten von Andorra, Gilbert Saboya, außerdem seinem Amtskollegen Didier Reyndersaus aus Belgien einen Vorschlag für eine weitere Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung übergeben.

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Andorra ist auf dem richtigen Weg zur steuerlichen Transparenz https://www.andorra-solutions.com/de/blog/2017/01/17/andorra-ist-auf-dem-richtigen-weg-zur-steuerlichen-transparenz/ Tue, 17 Jan 2017 15:08:41 +0000 https://www.andorra-solutions.com/?p=4600/ Andorra und die EU tauschen seit dem 1. Januar 2017 Steuerinformationen automatisch aus, obwohl die erste Mitteilung im Jahr 2018 erfolgt. Auf diese Weise wird das im Februar 2016 zwischen Andorra und Brüssel unterzeichnete Abkommen mit dem Ziel der Vermeidung von Steuerbetrug angewandt. Es ist eine klare Botschaft für potenzielle Steuerhinterzieher, dass das Verstecken von

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Andorra und die EU tauschen seit dem 1. Januar 2017 Steuerinformationen automatisch aus, obwohl die erste Mitteilung im Jahr 2018 erfolgt. Auf diese Weise wird das im Februar 2016 zwischen Andorra und Brüssel unterzeichnete Abkommen mit dem Ziel der Vermeidung von Steuerbetrug angewandt. Es ist eine klare Botschaft für potenzielle Steuerhinterzieher, dass das Verstecken von Einkommen oder Vermögen in anderen Ländern in Zukunft immer schwieriger werden wird. Andorra hatte zuvor diese Art von Steuerinformationen auf Anfrage zur Verfügung gestellt, aber nimmt jetzt auch an der jährlichen automatischen internationalen Austauschvereinbarung teil. Der Vorhergang wird dadurch vereinfacht, dass Banken und Investitionsmanager in Andorra bereits dazu verpflichtet sind, den steuerlichen Wohnsitz ihrer Kunden zu kennen. Es gibt einen Anpassungszeitraum, um die dafür notwendigen Kontodaten vor dem 1. Januar 2017 zu erhalten.
Andorra profitiert von dem internationalen Austausch. Dieser Schritt öffnet die Tür für weitere Doppelbesteuerungsabkommen, die Unternehmen und Einzelpersonen in Andorra erlauben über Andorra hinaus Handel zu treiben und ihr Einkommen in Andorra ohne wesentliche Quellensteuern zu versteuern.

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